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Kürzungen beim Gründungszuschuss kommen fünf Monate früher!

Bisher gingen wir davon aus, dass die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss zum 1. April 2012 in Kraft treten sollen. Das ist aber falsch: Wie eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Nachfrage bestätigt hat, werden die Einschnitte am Gründungszuschuss zeitlich gegenüber den anderen Gesetzesänderungen vorgezogen, ihre Einführung ist bereits zum 1. November 2011 geplant, also volle fünf Monate früher als bisher gedacht!

Was soll sich ändern:

Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss soll wegfallen und somit die Bewilligung des Gründungszuschusses zu einer Ermessungsentscheidung des Arbeitsamtes werden.

Des Weiteren sollen sich auch die Voraussetzungen für die Antragstellung selbst verschlechtern, so werden dann statt 90 Tage mindestens 180 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 Voraussetzung sein und auch die Dauer der Zahlung des Gründungszuschusses soll sich verändern (=verkürzen).


Wer als Gründungswilliger also die Förderung in der alten Form erhalten möchte, sollte vor dem 1. November 2011 Gründungszuschuss beantragen.